Bad Nenndorf ist eine Stadt im Osten des Landkreises Schaumburg und westlich von Hannover in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
11.189 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31542
Vorwahl
05723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Nenndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Samtgemeinde Nenndorf, speziell in der Gemeinde Hohnhorst, wird der Bebauungsplan Nr. 19 „An der Aue“ umgesetzt, der den Bau eines neuen Feuerwehrstandorts in Ohndorf vorsieht. Dieser Standort ist Teil eines größeren Projekts, das vier neue Feuerwehrstandorte in der Samtgemeinde Nenndorf enthält. Der Planbereich liegt nördlich der Straße „Am Sportplatz“ und umfasst eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche von 7.756 m2. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Nenndorf angepasst, um die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für den Feuerwehrstandort zu ermöglichen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.