Bad Nenndorf ist eine Stadt im Osten des Landkreises Schaumburg und westlich von Hannover in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
11.189 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31542
Vorwahl
05723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Bad Nenndorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In der Samtgemeinde Nenndorf, speziell in der Gemeinde Hohnhorst, wird der Bebauungsplan Nr. 19 „An der Aue“ umgesetzt, der den Bau eines neuen Feuerwehrstandorts in Ohndorf vorsieht. Dieser Standort ist Teil eines größeren Projekts, das vier neue Feuerwehrstandorte in der Samtgemeinde Nenndorf enthält. Der Planbereich liegt nördlich der Straße „Am Sportplatz“ und umfasst eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche von 7.756 m2. Parallel dazu wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Nenndorf angepasst, um die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für den Feuerwehrstandort zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.